Wohnungsübergabe

Die Wohnungsübergabe wird durch einen unserer Außendienstmitarbeiter durchgeführt. Wir bitten Sie hierzu zeitgerecht einen Termin zu vereinbaren.

Im Zuge der Wohnungsübergabe sind vor Unterfertigung der Vertragsunterlagen unserem Außendienstmitarbeiter nachstehende Urkunden zur Einsichtnahme vorzulegen:

  • amtlicher Lichtbildausweis aller Vertragsnehmer
  • den bestätigten Zahlungsabschnitt über die Einzahlung der Sicherstellungskaution und des Finanzierungsbeitrages
  • den bestätigten Zahlungsabschnitt über die Einzahlung der ersten Monatsmiete
  • die bestätigte Ausfertigung des Abbuchungsauftrages

Zu beachten ist hierbei, dass auf dem/den Zahlungsabschnitt/en unbedingt der Stempel mit dem Bankvermerk "überwiesen" oder "bezahlt" angebracht sein muss. Sollten Sie einen Zahlungsabschnitt mit der Stempelaufschrift "eingelangt" bei der Wohnungsvergabe vorlegen, kann der Außendienstmitarbeiter die Schlüsselübergabe nicht durchführen, da in diesem Fall die Zahlung nicht bestätigt ist.

Unser Außendienstmitarbeiter wird Ihnen bei der Wohnungsübergabe

  • den Mietvertrag in zweifacher Ausfertigung
  • das Wohnungsübergabeprotokoll in zweifacher Ausfertigung sowie
  • eine Hausordnung

vorlegen.

Ein Exemplar des Mietvertrages und des Wohnungsübergabeprotokolls sind unterschrieben an unseren Außendienstmitarbeiter zu übergeben. Weiters erhalten Sie einen Meldezettel.

Bitte beachten Sie die nützlichen Tipps zum Thema "Wechsel des Hauptwohnsitzes" in der Umzugscheckliste.