Vor der Anmeldung: Bitte Dateien vorbereiten
Um das Anmeldeformular absenden zu können, müssen Sie nachfolgende Daten mittels Web-Formular an uns übermitteln. Sie werden dazu an der jeweiligen Stelle im Formular auf den Upload als pdf- oder jpg-Datei hingewiesen.
Bitte beachten Sie: Falls Sie bereits angemeldet sind und eine Vormerknummer haben, müssen Sie dieses Web-Formular nicht mehr ausfüllen. Möchten Sie uns Änderungen bekanntgeben, ersuchen wir Sie um die Angabe Ihrer Vormerknummer.
Bevor Sie mit der Anmeldung starten, empfehlen wir Ihnen, die Dateien vorzubereiten (insgesamt dürfen die Uploads eine Größe von 20 MB nicht überschreiten):
- Nachweis über die Staatsbürgerschaft der antragstellenden Person und seines(r) Partners(in)
- Reisepass, Meldezettel oder Staatsbürgerschaftsnachweis
- Jahreseinkommen des Vorjahres
Nachweis für jede erwachsene Person, die die Wohnung beziehen wird, inkl. Antragsteller. Als Nachweis gelten:- Jahreslohnzettel (erhältlich beim Dienstgeber)
ACHTUNG: Bei Dienstgeberwechsel im aktuellen Kalenderjahr bitte die letzten drei Monatslohnzettel übermitteln. - Arbeitnehmerveranlagung vom Finanzamt
- Einkommenssteuerbescheid (bei Selbständigen)
- Renten- und Pensionsbescheide
- Bestätigungen über Wochen- und Karenzurlaubsgeld, Arbeitslosengeldbezug, Notstandshilfe, Mindestsicherung oder Rehabilitationsgeld
- Nachweise über Alimente bzw. Unterhaltszahlungen des/der Ehegatten/Ehegattin
- Inskriptionsbestätigung oder Bestätigung der Studienbeihilfe
- Jahreslohnzettel (erhältlich beim Dienstgeber)
- Bestätigungen über die Dringlichkeit des Wohnungsbedarfs (falls zutreffend)
- Schwangerschaftsnachweis
- Scheidungsurteil
- Räumungsbescheid usw.
- Nachweis über einen Mindestaufenthalt von 5 Jahren in Österreich (gilt nicht für österreichische Staatsbürger und EU-Bürger)
- Auszug aus dem zentralen österreichischen Melderegister
- Auszug aus dem zentralen österreichischen Melderegister
- Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache der antragstellenden Person (gilt nicht für österreichische, EU- und EWR-Bürger sowie Personen mit dem Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt EU"). Als Nachweis gilt:
- Prüfungszeugnis Integrationsprüfung oder
- Prüfungszeugnis A2 einer ÖIF-zertifizierten Prüfungseinrichtung im Sinne der Integrationsvereinbarungs-Verordnung 2017 oder
- Schulzeugnisse von 5jährigem Pflichtschulbesuch in Österreich oder
- Zeugnis der 9. Schulstufe mit positiver Note im Fach Deutsch oder
- Positiver Lehrabschluss gemäß Berufsausbildungsgesetz 1969.
- Zusätzlicher Einkommensnachweis der antragstellenden Person (gilt nicht für österreichische, EU- und EWR-Bürger sowie Personen mit dem Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt EU"). Ein Versicherungsdatenauszug gilt als Nachweis über
- einkommenssteuerpflichtige Einkünfte, die in den letzten 5 Jahren mindestens 54 Monate lang bezogen wurden oder
- die Leistungen einer gesetzlichen Sozialversicherung in Österreich, die auf Grund der Ausübung einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit entstanden sind und innerhalb der letzten 5 Jahre 54 Monate lang bezogen wurden (hier gelten auch Zeiten, in denen Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde). Einen Versicherungsdatenauszug erhalten Sie bei der gesetzlichen Sozialversicherung www.sozialversicherung.at.
Nähere Informationen zu Fördermöglichkeiten finden Sie hier.